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Heilpädagogischer Dienst, Früherziehung Freiamt, Josef-Stiftung

Zielgruppe Entwicklungsauffällige Vorschulkinder, die in ihrer motorischen, emotionalen, sozialen, sprachlichen und/oder geistigen Entwicklung erheblich gefährdet, auffällig oder behindert sind.
Beschreibung Wie wird in der Heilpädagogischen Früherziehung gearbeitet?

Im Vordergrund steht die ganzheitliche Förderung. Die Bereiche der Förderung umfassen: Verhalten, Sprache, Bewegung, Wahrnehmung, Erfassen von Zusammenhängen, Kontakt mit anderen, Selbständigkeit, Gefühlsleben. Mit gezielt eingesetztem Spielmaterial und Alltagsgegenständen wird das Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend gefördert. Mit dem Kind wird meist zuhause in seiner vertrauten Umgebung, manchmal auch in den Räumen des Heilpädagogischen Dienstes einzeln oder in Gruppen gearbeitet.
Die Früherzieherin unterstützt die Eltern in der Erziehung und Förderung ihres Kindes und bespricht Fragen, die aus dem Verhalten oder der Entwicklungsauffälligkeit des Kindes entstehen.
Um eine sinnvolle Zielsetzung und Förderung des Kindes sicherzustellen, ist die Zusammenarbeit mit den Eltern und den beteiligten Fachpersonen (z.B. Kindergärtnerin, Schulpsychologe, Therapeuten, Arzt) wichtig.
Zur frühzeitigen Erfassung und Betreuung auffälliger Kinder ist Öffentlichkeitsarbeit notwendig.

Wie lange wird ein Kind durch die Heilpädagogische Früherziehung betreut?

Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes und den Bedürfnissen der Eltern. Sie kann von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern und endet spätestens mit der Einschulung. Die Heilpädagogische Früherziehung findet regelmässig statt (ca. 1x pro Woche) und findet im Einverständnis der Eltern statt.

Wer kann ein Kind zur heilpädagogischen Abklärung anmelden?

Die Anmeldung des Kindes kann durch die Eltern oder im Einverständnis der Eltern durch Fachpersonen erfolgen. Ein Kind kann ab Geburt bis zum Ende des ersten Kindergartenjahres angemeldet werden.

Wer bezahlt die Heilpädagogische Früherziehung?

Die Kosten der Abklärung und Betreuung werden von der Invalidenversicherung und dem Kanton übernommen.
Tätigkeitsbereich Abklärung und Förderung von entwicklungsauffälligen Vorschulkindern und Beratung der Eltern in ihrer erschwerten Erziehungsaufgabe.
Adresse Badstrasse 4
5620 Bremgarten
E-Mail hpd@hispeed.ch
Telefon 056 648 45 31
Homepage www.josef-stiftung.ch
PDF-Dokument n/a
Sonstiges Einzugsgebiet:
Bezirke Bremgarten und Muri

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