Privatpersonen: | Es werden keine Privatpersonen aufgenommen. |
Beratungsstellen: |
Beratungsstellen verlangen keine oder nur einkommensabhängige Beiträge. |
Kindertagesstätten: |
Es werden nur Kindertagesstätten aufgenommen, welche eine Betriebsbewilligung haben (gem. Abschnitt 3, PAVO 211.222.338). Kindertagesstätten, welche vor in Kraft treten dieser Bedingungen aufgeschaltet wurden, bleiben weiterhin zugelassen |
Hilfswerke und Vereine: |
Hilfswerke und Vereine verrechnen die entstehenden Kosten der Kundschaft nur anteilhaft oder durch Einforderung eines symbolischen Beitrags. |